Juli 2016
Sparen beim Einbruchschutz
KfW-Förderung zur Einbruchhemmung
Seit Ende 2015 haben Ihre Endkunden die Möglichkeit eine KfW-Fördermaßnahme in Anspruch zu nehmen, wenn sie ihre Fenster einbruchsicher nachrüsten möchten. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherung (BMUB) stellt für Einzelmaßnahmen 30 Mio. bis 2017 zur Verfügung, d.h. jährlich 10 Mio. Euro.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden unter anderem gefördert:
-
Der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren
-
Die Nachrüstung von Fenstern
-
Einbruchhemmende Rolläden
Gefördert werden natürliche Personen; zum Einen Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohneinheiten und zum anderen Mieter. Bei allen Maßnahmen sind technische
Mindestanforderungen einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf
www.kfw.de/einbruchschutz.