Januar 2011
KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum 01.03.2011 die Förderung von Einzelmaßnahmen wieder einführen. Die Mindestanforderungen
sollen dabei um 20% verschäft werden und sich bei Bauteildämmungen in Zukunft am U-Wert des gesamten Bauteils und nicht an der neuen Dämmschicht
orientieren. Zusätzlich soll bei den Einzelmaßnahmen die verpflichtende Einbeziehung eines Sachverständigen vorgeschrieben werden und der
Baubegleitzuschuss schon bei nur einer Einzelmaßnahme möglich sein.
Das entsprechende Rundschreiben finden Sie auf der
KfW-Website.