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Holzblog - Aus dem Alltag der Firma Schacht Holzbau ...

Dezember 2011



Neues Gesetz zur Wärmedämmung

Das Gesetz beruht auf der EnEV 2009
Die Energiesparverordnung (EnEV 2009) schreibt vor, dass begehbare Geschossdecken zum bislang ungedämmten Speicherboden ab 1. Januar 2012 über einen Wärmeschutz verfügen müssen, der die Transmissionsverluste auf U = 0,24 W/m²K begrenzt. Bei Eigentumsübertragungen gilt: Erwerber bestehender Wohnhäuser haben maximal zwei Jahre Zeit, ihren Dämmpflichten nachzukommen. (Quelle: www.bauhandwerk.de)

Bei der Auswahl des für Sie geeigneten Produktes stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine grobe Unterscheidung findet man in begehbaren und nicht begehbaren Produkten und in verschiedene Materialien, wie z.B. Holzfaser- oder Mineralwolledämmstoffe.


Schacht-Holzbau Dorfstraße 85 27612 Loxstedt-Donnern Tel.: 04703/584750
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