Dezember 2011
Neues Gesetz zur Wärmedämmung
Das Gesetz beruht auf der EnEV 2009
Die Energiesparverordnung (EnEV 2009) schreibt vor, dass begehbare Geschossdecken zum bislang ungedämmten Speicherboden
ab 1. Januar 2012 über einen Wärmeschutz verfügen müssen, der die Transmissionsverluste auf U = 0,24 W/m²K begrenzt. Bei
Eigentumsübertragungen gilt: Erwerber bestehender Wohnhäuser haben maximal zwei Jahre Zeit, ihren Dämmpflichten nachzukommen.
(Quelle:
www.bauhandwerk.de)
Bei der Auswahl des für Sie geeigneten Produktes stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine grobe Unterscheidung findet man in
begehbaren und nicht begehbaren Produkten und in verschiedene Materialien, wie z.B. Holzfaser- oder Mineralwolledämmstoffe.